Aus CrossFit Seven Eleven wird ab dem 03.07.2020 CrossFit HitBody. Bitte verwende nur noch diese Homepage

AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

CrossFit HitBody
Steve Strauch
Isarweg 5
70376 Stuttgart

– nachfolgend Anbieter –

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Unsere Email-Adresse lautet: info@hitbody.de

Wir sind weder verpflichtet noch nehmen wir an einem Streitbeilegungsverfahren vor der Verbraucherschlichtungsstelle teil.
Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle wäre die

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl

Internet: www.verbraucher-schlichter.de
Email: mail@verbraucher-schlichter.de

§ 1 LEISTUNGSUMFANG

1.1  Vertragsgegenstand ist die seitens des Kunden gewählte Anzahl von Trainings- bzw. Kurseinheiten.

1.2 Als Trainingseinheiten gelten die im jeweils gewählten Abo beschriebenen Trainingseinheiten. Im Rahmen des Personal Trainings gilt als Trainingseinheit die vereinbarte Einheit.

§ 2 TRAININGSPLANUNG / TRAININGSZEITEN

2.1 Eine Trainingseinheit beträgt im Rahmen des Personal Trainings 60 Minuten. Im Rahmen eines gebuchten Abos gilt als Trainingseinheit die im Kursplan als Kurseinheit angegebene Einheit.

Die Trainingseinheiten finden in den Räumlichkeiten von GYMLAB, Fuchseckstr. 21, 71088 Stuttgart statt, im Fall eines Personal Trainings kann die Trainingseinheit auch im East-Side-Gym, Ostendstr. 106, 70188 Stuttgart oder nach Vereinbarung auch Outdoor stattfinden.

2.2 Die Anmeldung zu einer Trainingseinheit erfolgt über das auf der Homepage des Anbieters befindliche Buchungstool und ist verbindlich. Anmeldungen zu Kurseinheiten werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt, was zur Folge hat, dass sich bei beschränkter Teilnehmerzahl eines Kurses der Teilnehmerkreis nach der Reihenfolge der Anmeldungen bestimmt.

2.3 Die Buchung erfolgt über die Buchungssoftware von Eversports. Der Anmeldende erhält über das Buchungstool eine Bestätigung der Anmeldung, wonach der für beide Parteien bindende Mitgliedsvertrag zustande kommt. Mit der Buchung erklärt sich der Anmeldende sogleich mit den AGB und Datenschutzrichtlinien von Eversports einverstanden.

2.4 Eine Trainingseinheit kann bis 5 Stunden vor ihrem ursprünglich geplanten Beginn von beiden Seiten verlegt oder abgesagt werden, wenn innerhalb einer Woche ein Ersatztermin gefunden wird. Für Trainingseinheiten im Rahmen des Personal Trainings gilt, dass diese 60 Stunden vor dem ursprünglich geplanten Beginn abgesagt werden müssen, anderenfalls eine Berechnung erfolgen wird.

2.5 Bei Absagen kürzer als 5 bzw. 60 Stunden (je nach gewählter Kurseinheit, siehe Ziff. 2.4) vor dem ursprünglich geplanten Beginn, steht es dem Anbieter frei, die Trainingseinheit in voller Höhe zu berechnen, wenn dieser hierdurch ein Schaden entstanden ist oder entsteht. Dem Mitglied bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nur in geringerem Umfang entstanden ist.

2.6 Feiertage oder krankheitsbedingte Verhinderung / Abwesenheit des Teilnehmers werden individuell besprochen.

§ 3 PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, SPEZIFISCHE KOSTEN

3.1 Das Honorar für Dienstleistungen des Anbieters richtet sich nach den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen Preisen, welche im Buchungstools auf der Webseite des Anbieters im Rahmen der einzelnen Abos einsehbar sind.

3.2 Die Abrechnung der Trainingseinheiten erfolgt im Voraus.

§ 4 HAFTUNG

4.1 Für den Weg von und zum Training, für selbst- und/oder fremdverschuldete Schäden an Personen oder Sachen, für den Verlust von Wertgegenständen sowie für Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Trainings auftreten können, wird vom Anbieter keine Haftung übernommen.

4.2 Abweichend von 4.1 wird für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit die Haftung anerkannt, als Schäden auf ein grobes Verschulden des Anbieters zurückzuführen sind oder aber auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder vorsätzlichen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruhen.

4.3 Der Anbieter haftet über die Erbringung der geschuldeten Leistung hinaus nicht für eine etwaige Nichterreichung des vom Kunden mit der Eingehung des Vertrags verfolgten Zwecks.

4.4 Nimmt der Kunde Leistungen von Kooperationspartner oder anderen vom Anbieter vermittelten Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung.

§ 5 OBLIEGENHEITEN DES KUNDEN

5.1 Der Kunde ist verpflichtet, seinen Gesundheitszustand, sofern erforderlich, bei einem Arzt seiner Wahl überprüfen zu lassen und das Ergebnis mit dem Anbieter offen und wahrheitsgemäß zu besprechen.

5.2 Der Kunde ist verpflichtet, nach Vertragsabschluss eintretende Veränderungen seines Gesundheitszustands sowie jegliche Art auftretender körperlicher Beschwerden, insbesondere während der Inanspruchnahme einer Leistung, dem Anbieter mitzuteilen. Im gegenseitigen Einvernehmen wird sodann über eine mögliche Fortsetzung oder Veränderung der Leistungserbringung entschieden.

5.3 Der Kunde ist zur Einhaltung der Hausordnung von GYMLAB verpflichtet und erklärt sich damit einverstanden.

§ 6 OBLIEGENHEITEN DES ANBIETERS

6.1 Der Anbieter ist verpflichtet, jegliche Art von Informationen von seinem / über seinen Klienten vertraulich zu behandeln und hierüber Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch über die Beendigung der Vertragsbeziehung hinaus.

6.2 Der Anbieter ist verpflichtet, vor Beginn der einzelnen Trainingseinheit eine trainingsgerechte Bekleidung und Ausrüstung des Kunden zu überprüfen und den Kunden in das bevorstehende Training, damit verbundene spezielle Risiken und Besonderheiten einzuweisen. Während der Trainingseinheiten ist der Anbieter verpflichtet, das Trainingsverhalten des Kunden zu beobachten und ggf. zu reflektieren.

§ 7 DATENSCHUTZ

7.1 Die personenbezogenen Daten des Kunden werden vom Anbieter gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des Leistungszwecks verwendet.

7.2 Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch des Kunden, spätestens aber 24 Monate nach der letzten Trainingseinheit gelöscht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

§ 8 SONSTIGE VEREINBARUNGEN

Beide Vertragsparteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich nicht negativ über die Person bzw. Produkte des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.

§ 9 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

9.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in den AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Formerfordernis.

9.2 Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.